02. April 2026 / Nr. 20
Im Fall der Vergewaltigung einer kurdisch-alevitischen Schülerin im Jugendclub Wutzkyallee in Berlin-Neukölln haben sich die Vorwürfe gegen zuständige Stellen weiter erhärtet. Bereits am 16. März 2026 hatten wir zur Tat eine Pressemitteilung mit den uns vorliegenden Informationen veröffentlicht (PM Nr. 18). Nach aktuellen Informationen steht der Vorwurf im Raum, dass das zuständige Jugendamt trotz Kenntnis schwerwiegender Vorwürfe über einen längeren Zeitraum hinweg weder die Polizei eingeschaltet noch eine Strafanzeige veranlasst hat. Als mögliche Begründung wird angeführt, eine Stigmatisierung der mutmaßlichen Täter habe vermieden werden sollen.
Damit steht nicht mehr nur ein mögliches Fehlverhalten im Raum, sondern der Verdacht eines strukturellen Versagens im Umgang mit einem Fall sexualisierter Gewalt von erheblicher Schwere. Hinweise auf Übergriffe lagen offenbar über Monate vor, ohne dass konsequent im Sinne des Opferschutzes gehandelt wurde. Besonders schwer wiegt, dass der Schutz des betroffenen Mädchens offenbar nicht im Zentrum des behördlichen Handelns stand.
Nach derzeitigem Stand wird zudem über Ermittlungen wegen des Verdachts der Strafvereitelung im Amt berichtet. Unsere frühzeitigen Anfragen an mehrere zuständige Stellen sind bis heute unbeantwortet geblieben. Angesichts der Schwere der Vorwürfe ist dieses Schweigen nicht hinnehmbar.
Der Fall wirft grundlegende Fragen zum Umgang staatlicher Stellen mit sexualisierter Gewalt und zum Kinderschutz auf. Der Schutz von Betroffenen darf unter keinen Umständen relativiert oder nachrangig behandelt werden. Wir fordern eine lückenlose und unabhängige Aufklärung, vollständige Transparenz über die Entscheidungsprozesse sowie eine klare Benennung der Verantwortlichkeiten. Die weiteren Entwicklungen werden wir weiterhin aufmerksam begleiten und über neue Erkenntnisse informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Informationsstelle Antikurdischer Rassismus – IAKR e.V.
