17. April 2026 / Nr. 21
Die Informationsstelle Antikurdischer Rassismus – IAKR fordert Aufklärung der im SPIEGEL vom 17. April 2026 erhobenen Vorwürfe gegen den designierten Kieler Oberbürgermeister Samet Yilmaz (Grüne). Wie der SPIEGEL berichtet, sollen bei einer Sicherheitsüberprüfung im Sommer 2025 mehrere mutmaßliche Verstöße gegen Dienstpflichten festgestellt worden sein. Yilmaz war zuletzt Leiter des Referats für Ausländerextremismus in der Verfassungsschutzabteilung des schleswig-holsteinischen Innenministeriums, verlor seinen Posten und wurde intern umgesetzt; das Innenministerium leitete wegen seines Engagements für den “Türkischen Tag” ein Disziplinarverfahren gegen ihn ein.
Nach den bereits im Oktober veröffentlichten Recherchen soll Yilmaz die Organisatoren des „Türkischen Tags“ im Juni 2025 bei einer logistischen Frage unterstützt haben. Den „Türkischen Tag“ führt der Verfassungsschutzbericht Schleswig-Holsteins als Beispiel für Aktivitäten der „Grauen Wölfe“ an, die in Yilmaz‘ Referat selbst Beobachtungsobjekt waren. Yilmaz räumte das „Weiterleiten einer Anfrage“ an das zuständige Stadtdezernat ein, erklärte damals jedoch, er sei kein Extremist und habe sich stets für Demokratie eingesetzt.
Nun berichtet der SPIEGEL, Yilmaz soll im Jahr 2024 zudem einen Kollegen gebeten haben, einen türkeistämmigen Unternehmer ohne dienstlichen Anlass im Nachrichtendienstlichen Informationssystem (NADIS) abzufragen. Hintergrund soll ein Vereinsfest gewesen sein, das der Unternehmer organisierte und das Yilmaz in seiner damaligen Rolle als Mitglied der Kieler Ratsversammlung besuchen wollte. Die Abfrage soll negativ verlaufen sein; er besuchte das Fest im Sommer 2024 und hielt dort eine Rede.
Yilmaz selbst soll mittlerweile im NADIS als „Kontaktperson“ des Kieler Ablegers der „Grauen Wölfe“ gespeichert sein. Er erklärte, er könne zu Interna “schon aus rechtlichen Gründen keinerlei Auskunft geben”, distanziere sich jedoch von den “Grauen Wölfen” und habe sich stets in den Dienst der Verfassung gestellt.
Die „Grauen Wölfe“, auch Ülkücü-Bewegung, gehören in Deutschland zu den größten rechtsextremen Bewegungen. Sie sehen Gewalt als legitimes Mittel politischer Auseinandersetzung und sind verantwortlich für unzählige Gewalttaten und Morde, auch in Deutschland. Die Bewegung ist dezidiert antisemitisch und antidemokratisch und richtet sich kämpferisch gegen Kurd*innen, Armenier*innen, Alevit*innen, Pontosgriech*innen sowie weitere Minderheiten und Oppositionelle mit Türkeibezug.
Der Deutsche Bundestag hat am 18. November 2020 mit breiter Mehrheit einen fraktionsübergreifenden Antrag von CDU/CSU, SPD, FDP und Grünen angenommen, der die Bundesregierung auffordert, den Einfluss der Ülkücü-Bewegung zurückzudrängen und dabei unter anderem Organisationsverbote zu prüfen. Eine abschließende Entscheidung liegt bis heute nicht vor.
„Wenn die erhobenen Vorwürfe zutreffen, hat ein Referatsleiter die zentrale Datenbank des Verfassungsschutzes für private Zwecke missbraucht. Das muss lückenlos aufgeklärt werden. Wer auf eine solche Datenbank ohne dienstlichen Anlass zugreift, öffnet Tür und Tor für den Missbrauch sensibler Daten zum Nachteil anderer“, erklärt Civan Akbulut, Vorsitzender der Informationsstelle Antikurdischer Rassismus – IAKR.
Mit freundlichen Grüßen
Informationsstelle Antikurdischer Rassismus – IAKR e.V.
